Formular für die Rückerstattung
Gemäß den Artikeln 71a bis 71d der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) vom 27. Juni 1995 kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten
für Arzneimittel erstatten, die nicht in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, aber von Swissmedic zugelassen wurden.
Um die Chancen auf eine Kostenerstattung zu erhöhen, ist es ratsam, den Antrag mit einem oder mehreren der folgenden Argumente zu unterstützen:
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Die herkömmliche Behandlung war nicht erfolgreich oder führte zu unerwünschten Nebenwirkungen (z.B. unzureichende therapeutische Wirkung, nicht tolerierbare
Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten usw.).
- Eine laufende Behandlung mit Cannabis hat die Lebensqualität des Patienten erheblich verbessert.
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Es gibt wissenschaftliche Studien, die den Einsatz des Medikaments für die betreffende Indikation befürworten
( Liste von Studien über medizinisches Cannabis).
Durch das Ausfüllen der nachfolgenden Informationen wird ein vorab ausgefülltes Formular generiert, das Sie direkt ausdrucken können.
Bitte beachten Sie, dass die Eingabe der unten aufgeführten Felder optional ist. Falls Sie das Formular lieber manuell ausfüllen möchten, können Sie einfach auf
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