MeCanna


Meldesystem Cannabisarzneimittel

Seit dem 1. August 2022 können Ärztinnen und Ärzte ohne Ausnahmebewilligung des BAG Cannabisarzneimittel verschreiben. MeCanna ist eine Datensammlung, zu deren Meldung die Ärzteschaft verpflichtet ist.

Betroffen sind Behandlungen, bei denen nicht zugelassene und zugelassene, aber "off-label" verschriebene Cannabisarzneimittel mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1% verwendet werden. Für Arzneimittel, die ausschließlich CBD (Cannabidiol) oder Cannabisextrakte mit einem THC-Gehalt von weniger als 1% enthalten, ist keine Meldung notwendig.

Die Erhebung wird maximal 7 Jahre lang durchgeführt.

Sie dient als

  • Grundlage für die Evaluation der Gesetzesänderung
  • Information für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte
  • Grundlage für weiterführende klinische Forschung
  • Unterstützung der Aufsichtspflicht durch die Kantone

  • Direkter Link zum Meldesystem MeCanna

    Melden Sie sich mit Ihrem HIN (oder myFMH) Konto an oder registrieren Sie sich einmalig via CH-Login.

    Anschließend können Sie:

  • Eine Erstmeldung erfassen (der Patient wird durch die Eingabe seiner AHV-Nummer registriert)
  • Eine Folgemeldung erfassen
  • Eine Korrekturmeldung erfassen
  • Die Therapie bearbeiten (beenden, unterbrechen, zurückziehen oder transferieren)

  • MeCanna-Benutzerhandbuch herunterladen