Meldesystem Cannabisarzneimittel Seit dem 1. August 2022 können Ärztinnen und Ärzte ohne Ausnahmebewilligung des BAG Cannabisarzneimittel verschreiben. MeCanna ist eine Datensammlung, zu deren Meldung die Ärzteschaft verpflichtet ist. Betroffen sind Behandlungen, bei denen nicht zugelassene und zugelassene, aber "off-label" verschriebene Cannabisarzneimittel mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1% verwendet werden. Für Arzneimittel, die ausschließlich CBD (Cannabidiol) oder Cannabisextrakte mit einem THC-Gehalt von weniger als 1% enthalten, ist keine Meldung notwendig. Die Erhebung wird maximal 7 Jahre lang durchgeführt. Sie dient als Direkter Link zum Meldesystem MeCanna Melden Sie sich mit Ihrem HIN (oder myFMH) Konto an oder registrieren Sie sich einmalig via CH-Login. Anschließend können Sie: MeCanna-Benutzerhandbuch herunterladen |